Hitch
8Nov

Urheberrecht Film in der Schule

HitchPod presents
Aus welcher Quelle darf ein Film in welchem Umfang und in welcher Veröffentlichungsform verwendet werden?
  1. Filmvorführungen im  Klassenverband. Wenn ein Film ausgeliehen oder privat  erworben wurde (z.B. DVD, Videokassette), darf dieser im Unterricht  ohne das Einholen einer Erlaubnis und ohne das Zahlen einer  Vergütung gezeigt werden. Es handelt sich nicht um eine öffentliche  Wiedergabe nach §53 UrhG.Dies gilt nicht für aufgezeichnete Sendungen aus dem Fernsehen. Das Zeigen von  Fernsehsendungen im Unterricht ist nur gestattet, wenn es sich um  Tagesaktuelles handelt oder direkt aus dem Internet (z.B. über eine  Mediathek) gezeigt wird.
  2. Filmvorführungen außerhalb  des Klassenverbandes in der Schule Schulen, die im Rahmen von  klassenverbandsübergreifenden Veranstaltungen Filme vorführen wollen, müssten bei den Berechtigten eine entsprechende Erlaubnis  einholen. Bei Bildstellen und Medienzentren können Filme mit einer  entsprechenden Lizenz ausgeliehen werden. Falls der gewünschte Film  dort nicht vorhanden sein sollte, kann man bei der Firma MPLC eine Single-Event-Lizenz oder eine Schirmlizenz (für ein ganzes Jahr)  erwerben.
  3. Schirmlizenzen des externer Link MPLC (Motion Picture Licensing Cooperation) MPLC bietet sogenannte Schirmlizenzen an, die das öffentliche Vorführen von Filmen in der Schule in unbegrenzter Anzahl lizensieren. Nach Einschätzung des Kultusministeriums ist es nicht notwendig, diese Lizenzen für das  Zeigen von Filmen im Unterricht (s. 1.) zu kaufen.

Quelle: Schreiben des  Kutusministeriums an alle Regierungspräsidien vom 3. März 2011 -   AZ 14-0521.31/147:
Download Herunterladen [pdf] [18 KB]

  1. Filme vom Kreismedienzentrum
    • nicht-öffentliche Filmvorführung (Klassenzimmer)
      V-Recht  zur nicht-gewerblichen nicht-öffentlichen Vorführung genügt
    • öffentliche Vorführung (mehrere Klassen,  ganze Schule, z.B. Schulkino)
      VÖ-Rechte     (Recht zur nicht-gewerblichen  öffentlichen Vorführung, kein Eintritt, keine öffentliche Werbung)

    Medienrecherche:
    externer Link http://kmz-freiburg.blogspot.de/p/medien.html

    Liste von über 360 Filmen, die  man kostenfrei über das KMZ ausleihen kann:
    externer Link www.lmz-bw.de/uploads/media/2011_02_08_LandesarchivFilme.pdf

  2. Filmausschnitte im Intranet (Passwortgeschützt für die Mitglieder einer Klasse)
    Der Gesamtvertrag der Länder mit den Verwertungsgesellschaften zur Abgeltung von Vergütungsansprüchen nach § 52 a Urheberrechtsgesetz für die interner Link öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke bzw. Werkteile im Intranet von Schulen vom 14.07.2010 regelt, wie Filme in der Schule genutzt werden dürfen.
  1. kleine Teile eines Werks maximal 12 % eines Werks, bei Filmen jedoch nicht mehr als fünf Minuten Länge;
  2. Teile eines Werks 25 % eines Druckwerks, jedoch nicht mehr als 100 Seiten;
  3. Werk geringen Umfangs:
    • ein Druckwerk mit maximal 25 Seiten, bei Musikeditionen maximal sechs Seiten
    • ein Film von maximal fünf Minuten Länge
    • maximal fünf Minuten eines Musikstücks, sowie
    • alle vollständigen Bilder, Fotos und sonstigen Abbildungen

 

Für die Filmarbeit und -Analyse wichtiger Auszug aus: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/urh/film/schule/

Siehe auch rechts unter LINKS!

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Posted in: Allgemein | HitchPod @ 02:55
24Aug

Loriot ist tot – es lebe Loriot!

HitchPod verbeugt sich vor dem Meister des Humors – “Master of Humour”.
Unübertroffen Loriots: “Filmanalyse”.

Hier ein Youtube-Beitrag: http://www.youtube.com/watch?v=8h0ns4cnslk

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Posted in: Allgemein | HitchPod @ 18:45
1Mar

Betr.: HitchPod VideoBlog und Zitatrecht

Folgende Maßnahmen habe ich ergriffen, um dem Zitatrecht zu entsprechen:
“Maßgebende Voraussetzung für ein zulässiges Zitat ist, dass der fremde Filmausschnitt als Beleg für die eigenen Ausführungen dient. Es muss ein Zusammenhang zwischen eigener Ausführung und fremdem Filmausschnitt geschaffen werden. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass der Filmemacher oder Regisseur sich zur Unterstützung eigener Darstellung eines Zitates bedient oder das Zitat als Interpretationsmittel einsetzt.”

1.
Filmzitat.
Bei den Hitchpod Beiträgen handelt es sich um Interpretations- und Analysehilfen für Filmstudierende im Sinne des geltenden Rechts.

2.
Bildzitat.
Bei den verlinkten Bildern des HitchPod VideoBlogs handelt es sich um selbst erstelltes Material (Schnappschüsse) aus den jeweiligen HitchPod Beiträgen als optische Einstiegs- und Orientierungshilfe.

3.
Quellennachweise.
Am Ende eines jeweiligen HitchPod Beitrags befinden sich ausführliche Quellennachweise.

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Posted in: Allgemein | HitchPod @ 18:42
27Jan

Betr.: Recht auf Filmzitat

“Nach dem Zitatrecht (“Kleinzitat”, § 51 Ziff. 2 UrhG) dürfen Filmausschnitte aus einem fremden Film entnommen werden, wenn es sich bei dem fremden Film um ein veröffentlichtes Werk im Sinne des Urhebergesetzes handelt (siehe Urheberrecht), das als Beleg (= Zitatzweck) oder als Mittel künstlerischer Gestaltung unverändert und unter Angabe der Quelle in angemessenen Umfang in ein anderes urheberrechtsschutzfähiges Werk übernommen wird. Ist ein Zitat danach zulässig, beschränkt es neben den Urheberrechten auch die Leistungsschutzrechte.

Maßgebende Voraussetzung für ein zulässiges Zitat ist, dass der fremde Filmausschnitt als Beleg für die eigenen Ausführungen dient. Es muss ein Zusammenhang zwischen eigener Ausführung und fremdem Filmausschnitt geschaffen werden. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass der Filmemacher oder Regisseur sich zur Unterstützung eigener Darstellung eines Zitates bedient oder das Zitat als Interpretationsmittel einsetzt. So würde es nicht ausreichen, wenn der fremde Filmausschnitt nur eingespielt würde, um sich eigene Erörterungen zu ersparen.”

Quelle: Filmfibel. Rechtstipps für Filmemacher.

http://www.filmfibel.de/_temp/web/regisseur/fallr10.html (- existiert scheinbar nicht mehr?!)

Zitieren beim Bewegtbild. Das Zitatrecht im Filmbereich

Auf der Seite von “mediaculture online” befindet sich von Norbert P. Flechsig der Beitrag zum Zitatrecht im Filmbereich als PDF-Datei zum Herunterladen.

siehe unter: http://www.mediaculture-online.de/fileadmin/bibliothek/flechsig_bewegtbild/flechsig_bewegtbild.pdf

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Posted in: Allgemein | Schlagwörter: , , , , , | HitchPod @ 21:12
25Jan

Betr.: HitchPod und Youtube

FilmBasics und Analysehilfen – gedacht als methodisch-didaktische Hilfsmittel für die Spielfilmanalyse – können bei Youtube wegen angemahnter Copyrightverletzungen nicht mehr veröffentlicht werden und sind deshalb von mir mit einer Ausnahme (“Shot” – Einstellungsgröße, siehe hier unter: FilmBasics) gelöscht worden.

Die WEB-Site www.filmfibel.de mit den wichtigen Rechtstipps für Filmemacher existiert scheinbar nicht mehr ?!

Wird fortgesetzt!

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