Hitch
24Aug

Loriot ist tot – es lebe Loriot!

HitchPod verbeugt sich vor dem Meister des Humors – “Master of Humour”.
Unübertroffen Loriots: “Filmanalyse”.

Hier ein Youtube-Beitrag: http://www.youtube.com/watch?v=8h0ns4cnslk

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Posted in: Allgemein | HitchPod @ 18:45
12May

In Vorbereitung: hitchpod special

Auf Grund der großen Nachfrage zum Thema FilmStudien & Copyright habe ich mich entschlossen, eine Musterlösung anzubieten.

Sie heißt: FilmStudien & Copyright – Step by Step

In 5 Steps (Schritten) wird gezeigt, wie man eine FilmStudie mit Hilfe von Quellenangaben und Literaturhinweisen rechtlich absichert.

- step one: learning film (FilmLernen)
- step two: theme (Themenstellung)
- step three: film sequence (Filmausschnitt)
- step four: analysis (Analyse)
- step five: results (Analyse Ergebnisse)

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Posted in: Allgemein | HitchPod @ 20:49
9Apr

Sensation bei “Google videos” ! – Kompletter Spielfilm

“Die verlorene Ehre der Katharina Blum”


Siehe hierzu meine FilmStudien und Analysehilfen zum Stichwort “Verfilmte Literatur”!


DER KOMPLETTE FILM BEI “Google videos”

Regie: Margarethe von Trotta / Volker Schlöndorff, D 1975)
Länge: 1 Stunde 46 Minuten

Quellennachweis: http://video.google.com/videoplay?docid=-3570533210874494125#
“Die verlorene Ehre der Katharina Blum
1:46:12 – Vor 1 Jahr

Wie Gewalt entstehen und wohin sie führen kann, lautet der Untertitel von Heinrich Bölls Erzählung. Bevor Die verlorene Ehre der Katharina Blum mit einer Startauflage von 100 000 Exemplaren auf den Markt kam, druckte Der Spiegel Bölls erfolgreichstes Werk in mehreren Folgen ab. Das Buch wurde in mehrere Sprachen übersetzt, für die Bühne dramatisiert und 1975 von Volker Schlöndorff verfilmt. Entstehung: Anfang 1972 plädierte Böll in dem Spiegel-Artikel »Will Ulrike Gnade oder freies Geleit?« für eine sachliche Berichterstattung und gegen die Kampagnen der BILD-Zeitung über die Baader-Meinhof-Gruppe. Von diversen Medien wurde Böll als Sympathisant der Terroristen diffamiert, im Zuge einer Fahndung wurde sein Landhaus in der Eifel durchsucht. Vor diesem Hintergrund beauftragte Böll einen Mitarbeiter, sensationslüsterne Artikel von Boulevardblättern zu sammeln, die Menschen in Wort und Bild verleumden. Die kleinen skandalösen Geschichten von bekannten und unbekannten Personen bildeten das Material für Bölls Erzählung von einer unpolitischen Frau, die durch die Berichterstattung der Presse zur politischen Verbrecherin gemacht und dann zur Mörderin an einem Journalisten wird. Inhalt: Die junge anständige Haushälterin Katharina Blum lernt beim Tanzen den Betrüger und Bundeswehrdeserteur Ludwig Götten kennen, verliebt sich, verbringt die Nacht mit ihm und verhilft ihm am nächsten Tag zur Flucht. In der Annahme, sie sei eine Komplizin des vermeintlichen Terroristen Götten, wird die unbescholtene, von Bekannten als prüde angesehene Blum am Morgen verhaftet und gerät sofort ins erbarmungslose Visier einer auflagenstarken Boulevardzeitung. Nach der verleumderischen, verlogenen Berichterstattung und dem Tod von Katharinas Mutter, nach beruflicher und sozialer Degradierung durch ihren einstigen Arbeitgeber und unter wachsendem psychischem Druck entlädt sich Katharinas Verzweiflung in der Ermordung des skrupellosen Reporters Tötges.
Aufbau: Ein Erzähler berichtet in 58 Abschnitten Hintergründe des Mordes an dem Journalisten. Er stützt sich auf fiktive Quellen, insbesondere auf Vernehmungsprotokolle. Sein Bericht ist angereichert mit persönlichen, oft ironischen Kommentaren, die seine Sympathie mit Katharina und den anderen Opfern der Hetzkampagne widerspiegeln. Bölls Kritik richtet sich nicht allein gegen die Bedrohung der persönlichen Freiheit durch die Gewalt des Sensationsjournalismus, sondern auch gegen Menschen, die Boulevardzeitungen mit ihren kriminellen Praktiken zur Meinungsmache lesen und deren Existenz finanzieren. Wirkung: Der Springer-Verlag, den Böll u. a. im Visier hatte, ließ in seinen Zeitungen so lange keine Bestsellerlisten mehr veröffentlichen, wie Die verlorene Ehre der Katharina Blum an deren Spitze stand. In den 1970er Jahren wurde die Erzählung oft als Rechtfertigung von Gewalt gelesen und der Autor verurteilt. Mit zeitlichem Abstand zur damaligen restriktiven politischen Situation versachlichte sich die Rezeption. Die Forschung entdeckte literarische Vorbilder wie Verbrecher aus verlorener Ehre (1787, Friedrich RSchiller) und Michael Kohlhaas (1810, Heinrich von R Kleist), beschäftigte sich mit Form und Sprache der Erzählung und entkräftete teilweise den Vorwurf des stilistischen Mangels. M. Si.”

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Posted in: Allgemein | HitchPod @ 01:39
1Mar

Betr.: HitchPod VideoBlog und Zitatrecht

Folgende Maßnahmen habe ich ergriffen, um dem Zitatrecht zu entsprechen:
“Maßgebende Voraussetzung für ein zulässiges Zitat ist, dass der fremde Filmausschnitt als Beleg für die eigenen Ausführungen dient. Es muss ein Zusammenhang zwischen eigener Ausführung und fremdem Filmausschnitt geschaffen werden. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass der Filmemacher oder Regisseur sich zur Unterstützung eigener Darstellung eines Zitates bedient oder das Zitat als Interpretationsmittel einsetzt.”

1.
Filmzitat.
Bei den Hitchpod Beiträgen handelt es sich um Interpretations- und Analysehilfen für Filmstudierende im Sinne des geltenden Rechts.

2.
Bildzitat.
Bei den verlinkten Bildern des HitchPod VideoBlogs handelt es sich um selbst erstelltes Material (Schnappschüsse) aus den jeweiligen HitchPod Beiträgen als optische Einstiegs- und Orientierungshilfe.

3.
Quellennachweise.
Am Ende eines jeweiligen HitchPod Beitrags befinden sich ausführliche Quellennachweise.

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Posted in: Allgemein | HitchPod @ 18:42
27Jan

Betr.: Recht auf Filmzitat

“Nach dem Zitatrecht (“Kleinzitat”, § 51 Ziff. 2 UrhG) dürfen Filmausschnitte aus einem fremden Film entnommen werden, wenn es sich bei dem fremden Film um ein veröffentlichtes Werk im Sinne des Urhebergesetzes handelt (siehe Urheberrecht), das als Beleg (= Zitatzweck) oder als Mittel künstlerischer Gestaltung unverändert und unter Angabe der Quelle in angemessenen Umfang in ein anderes urheberrechtsschutzfähiges Werk übernommen wird. Ist ein Zitat danach zulässig, beschränkt es neben den Urheberrechten auch die Leistungsschutzrechte.

Maßgebende Voraussetzung für ein zulässiges Zitat ist, dass der fremde Filmausschnitt als Beleg für die eigenen Ausführungen dient. Es muss ein Zusammenhang zwischen eigener Ausführung und fremdem Filmausschnitt geschaffen werden. Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass der Filmemacher oder Regisseur sich zur Unterstützung eigener Darstellung eines Zitates bedient oder das Zitat als Interpretationsmittel einsetzt. So würde es nicht ausreichen, wenn der fremde Filmausschnitt nur eingespielt würde, um sich eigene Erörterungen zu ersparen.”

Quelle: Filmfibel. Rechtstipps für Filmemacher.

http://www.filmfibel.de/_temp/web/regisseur/fallr10.html

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Posted in: Allgemein | Schlagwörter: , , , , , | HitchPod @ 21:12
25Jan

Betr.: HitchPod und Youtube

FilmBasics und Analysehilfen – gedacht als methodisch-didaktische Hilfsmittel für die Spielfilmanalyse – können bei Youtube wegen angemahnter Copyrightverletzungen nicht mehr veröffentlicht werden und sind deshalb von mir mit einer Ausnahme (“Shot” – Einstellungsgröße, siehe hier unter: FilmBasics) gelöscht worden.

Zurzeit beschäftige ich mich mit dem Copyright-Problem und gehe der Frage nach, ob man analog zur Literatur auch Filme zitieren darf.
Erste interessante Antworten bietet die WEB-Site “Filmfibel”. Rechtstipps für Filmemacher (siehe: http://www.filmfibel.de/_temp/web/regisseur/fallr10.html.)

Wird fortgesetzt!

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